Alle vierzehn Tage ein Cappuccino!

Arbeitslosengeld II Empfänger haben allen Grund zu jubeln. Sie können sich jetzt alle vierzehn Tage einen Cappuccino leisten, denn ihre Bezüge, also die Sozialleistungen, sind um üppige 5 Euro pro Monat erhöht worden!

Vor einiger Zeit richtete ich eine Anfrage an die Bundesregierung, weshalb man Arbeitslosen und Behinderten, sobald sie eine bezahlte Arbeit gefunden haben, die Sozialleistungen so drastisch kürzt, dass sie nicht in der Lage sind, etwas für ihr Alter zurückzulegen, während Bundestagsabgeordnete ihre üppigen Bezüge uneingeschränkt behalten dürfen, selbst wenn sie in ihrem erlernten Beruf beinahe Millionen verdienen. Mir wurde ausführliche Belehrung zuteil, die ich in der Essenz hier wiedergeben möchte.

Zwischen Abgeordnetenbezügen und Arbeitslosen- bzw. Behindertengeld bestehe ein zentraler Unterschied. Abgeordnetenbezüge sind Aufwandsentschädigungen für die Abgeordnetentätigkeit, Behinderten- und Arbeitslosengeld sind „Transferleistungen“, die Sozialleistungen zur Sicherstellung des Existenzminimums darstellen. Es sei dem Steuerzahler, der diese Leistungen ja aufbringt, nicht zuzumuten, diese, gegebenenfalls, weiterhin ungekürzt aufzubringen.

Im Klartext: Menschen, die mit eigener Arbeit nichts verdienen, sind auf Almosen angewiesen. Der Wohlhabende wirft ihm also in seiner grenzenlosen Güte eine Münze in den Hut. Sobald er aber erfährt, dass der so großzügig Beschenkte etwas dazuverdient, geht er hin und fischt ihm die Münze wieder aus dem Hut. Nicht ganz, um gerecht zu sein. Er lässt sich den Euro, den er vielleicht gespendet hat, wechseln, um davon noch ein paar Cent im Hut zu lassen. Auf Almosen hat man keinen Anspruch. Ein Recht auf sein Einkommen hat man jedoch, wenn man gegen Geld etwas leistet, wie eben unsere Abgeordneten im Bundestag. In welcher Höhe, das ist klar geregelt.

Wenn das aber so ist, dann hätte ich als Bürger und Steuerzahler gerne gewusst, wie viel und wie lange ein Abgeordneter für mich tätig ist und was er bislang geleistet hat. Es soll ja Abgeordnete geben, die im Parlament eher durch Abwesenheit glänzen. Ein Spitzenreiter dürfte in dieser Hinsicht der Rechtsanwalt Peter Gauweiler (CSU) gewesen sein.

Man muss einräumen, dass er schließlich seine Zeit dafür braucht, die Hunderttausende, die er Anwalt verdient, auch zu erarbeiten. Nur erhebt sich da die Frage, weshalb diese Arbeit, die ein Abgeordneter in seinem Beruf verrichtet, als Nebentätigkeit gilt, auch wenn er damit Beträge in schwindelnder Höhe erwirtschaftet. Dieser Begriff müsste unbedingt neu definiert werden.

Wie viel Abgeordnete mit ihrer „Nebentätigkeit“ verdient haben (Stand März 2014), kann man übrigens unter folgendem Link nachlesen.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/nebeneinkuenfte-im-bundestag-gauweiler-verdient-am-meisten-a-959852.html

Peter Gauweiler hat sein Amt als Abgeordneter inzwischen niedergelegt und scheint mit der Pension, die er nebenbei bezieht, zufrieden zu sein. Und das kann er wohl auch. Bereits nach vier Jahren als Abgeordneter bezieht ein solcher bereits eine monatliche Pension beinahe in der Höhe einer Durchschnittsrente. Der Bund der Steuerzahler kritisiert jedoch vor allem, dass Abgeordnete, ohne je einen Beitrag für ihre Altersfürsorge gezahlt zu haben, nach einem „halben Arbeitsleben“ den maximalen Pensionsanspruch erwirken, und den verlieren sie selbst dann nicht, wenn sie zehn Jahre vor Erreichen der Altersgrenze ihr Abgeordnetenmandat niederlegen. Ist dem Steuerzahler das zuzumuten?

Das wär’s für heute.

Susanne Luecke

6 Gedanken zu „Alle vierzehn Tage ein Cappuccino!

  1. Das Abgeordneten Salär waere in dem Sinne auch ein Transfer-Einkommen!
    Es bezahlt der Steuerzahler. Nein? Es handelt sich um eine Aufwandsentschädigung?
    Der Hartz4-Empfaenger hat auch einen Aufwand: Wird in jeder Eingliederungsvereinbarung festgelegt!
    Er kriegt sein Geld also nicht umsonst, sondern für dem von ihm abverlangten
    Aufwand.
    Jeder Harz 4 Empfänger hat Anwesenheitspflicht.
    Verstoesst er dagegen streicht man ihm sein Salär.
    Dies sollte man beim Abgeordneten auch machen.
    Ist er einmal unentschuldigt nicht da, keine Diäten für 3 Monate.
    Denn offensichtlich braucht er die dann nicht, hat ja noch genügend Nebeneinkünfte um die er sich in Abwesenheit kümmert. Siehe einst Herrn Steinbrueck.
    Das wäre gegenüber dem Steuerzahler fair.
    Wäre Hartz4 ein bedingungsloses Grundeinkommen wäre die Argumentation der Bundesregierung richtig!
    Ist es aber nicht, sie ist an eine Leistung geknüpft: Anwesenheit ( = permanenter Bereitschaftsdienst) und die in der Eingliederungsvereinbarung abgeforderte Tätigkeit z.B. Bewerbung schreiben.
    Folglich also keine Transferleistung im dargestellten Sinne!

    1. Nochmals zur Verdeutlichung:
      Hartz4 ist keine Transferleistung.
      Das Geld gibts nicht als Almosen.
      Das Geld gibts nur gegen Aufwand:
      Man darf den Wohnort! nicht verlassen, man muss täglich erreichbar sein.
      Man muss Vorladungen unbedingt folgen.
      Man muss sich permanent bewerben.
      Man muss jeder angebotene Tätigkeit nachkommen auch wenn man durch dieses Einkommen immer noch Hartz4 benoetigt.!
      Erfüllt man diesen Aufwand nicht erhält man kein Geld.
      Hartz4 ist eindeutig eine Aufwands Entschädigung.
      Strenger als die Aufwands Entschädigung eines Abgeordneten.
      Nur ein Bedingungsloses Grundeinkommen a la Piraten wäre ein
      Transfereinkommen.

      1. Im Genteil das Salär eines Abgeordneten ist zum Teil ein Almosen.
        Der Abgeordnete wird sanktioniert wenn er einer Bundestags Sitzung fernbleibt. Er erhält glaube ich 150 Euro weniger dafür.
        Gehen wir davon aus er bleibt ein Monat fern so kürzt man seine Diäten um 20×150=3000 Euro. Geht man von einem Einkommen von 7000 aus bleiben ihm Bedingungslos 4000 Euro. Theoretisch 4 Jahre lang. Wo bleibt bei diesem Fernbleiben der Aufwand? Er erhält ein bedingungsloses Grundeinkommen!
        Ob er einen Aufwand hat oder nicht.

          1. Verlieren Sie Ihren Arbeitsplatz (oft nach hartem Kampf mit oft heftigster Psychischer monatelanger Belastung) müssen Sie sofort umgehend jeden Job ohne Rücksicht auf ihr vorhergendes Einkommen oder Tätigkeit annehmen.Alles ist zumutbar!
            Im Gegensatz zum Abgeordneten, der nach seiner Abwahl ein Übergangsgeld erhält um sein Leben neu zu ordnen.
            Weil ihm eine sofortige Rückkehr in sein früheres Berufsleben nicht zumatbar ist.

            Das Schlimme daran ist nicht der Eigenlobbyismus, sondern das alle
            Medien diesen Blödsinn von Transfereinkommen und Zumutbarkeit unreflektiert nachplappern!

  2. Noch ein Gedanke dazu:
    Ich bin gegen einen Mindestlohn.
    Warum?
    Es soll jedem überlassen werden für wieviel er was arbeiten will.
    Aber ich bin gegen Zwangsarbeit unter 10 Euro je Stunde.
    Arbeit unter 10 Euro sollte als unzumutbar gelten.
    Dann wäre das Lohnniveau wieder dem freien Spiel der Kräfte unterworfen, das Angebot würde wieder die Nachfrage regeln
    und der Niedriglohnsektor würde nicht mehr mit unseren Steuergeldern subventiert
    werden.
    Denn die Nachfrage nach schlecht bezahlten Jobs ist in der Regel sehr gering.

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