Hier wäre der Staat gefragt.

Das Morgenprogramm von Bayern 5 nimmt sich diese Woche einiger Themen an, die im Streit um die Abschiebung von Flüchtlingen unterzugehen drohen, aber nicht weniger wichtig erscheinen.

Kurz zur Erinnerung (wenngleich vermutlich überflüssig): das Thema, das zur Zeit Nachrichten und Kommentare in den Medien beherrscht und außer Fußball kaum andere Inhalte zulässt, betrifft die Abschiebung von Flüchtlingen und die Sicherung der EU-Außengrenzen.

Passend zu dem Unterfangen von Bayern 5 folgt hier eine Liste von Desiderata, die ich während der letzten Monate in seriösen Portalen gehört, gelesen und festgehalten habe. Investigative Journalisten, Wissenschaftler und seriöse Politiker fassten ihre detaillierten Erkenntnisse jeweils in dem Satz zusammen: „Das wäre Sache des Gesetzgebers“, oder: „Da wäre der Staat gefordert“. Und der?  Die Kanzlerin jedenfalls ist zufrieden, alles sei gut. Freilich, wenn der Staat seine soziale Verantwortung nach und nach an die Privatwirtschaft abgibt, braucht er sich um das Wohlergehen seiner Bürger nicht zu sorgen.

Kein Handlungsbedarf also? Da sollte sich die Kanzlerin besser informieren lassen  wenn möglich, nicht von Lobbyisten.

Wohnen. „Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht. Das darf nicht dem freien Kapitalmarkt überlassen werden“ (Hans-Jochen Vogel, ehem. Bürgermeister von München, in einem Fernsehinterview, Herbst 2017).

Pflegenotstand. Etwa die Hälfte der Pflegeheime ist in privater Hand. Für Heimbetreiber stehen Gewinne und Dividende im Fokus, für sie ist Pflege ein Geschäftsmodell. Diese dürfe man aber nicht dem freien Markt überlassen (Die Anstalt, 5. Dez. 2017).

Familie. Der Staat räumt der Familie einen hohen Stellenwert ein. Aber nur, wenn sie der traditionellen Kostellation von Vater, Mutter, Kind entspricht. Alleinerziehende hingegen werden „bestraft“. Nach dem Ableben eines Partners etwa bedeutet das für den Überlebenden mit Kind oder Kindern: mehr Arbeit, da ein Job oft nicht zum Leben reicht, infolge dessen weniger Zeit, ferner sogar weniger Geld, weil man als Alleinstehende/r in eine höhere Steuerklasse rutscht. Auf Grund fehlender Kindertagesstätten müssen Alleinerziehende zudem häufig auf teurere Tagesmütter zurückgreifen. Für Hartz IV-Empfänger:

Kindergeld gilt als Einkommen und führt zu einer Kürzung des Regelsatzes (§11 Abs. 1 SGB II; ARD, MiMa, Mai 2018).

Strafvollzug. Strafgefangene werden als billige Arbeitskräfte ausgenutzt. Für sie gibt es auch keine Rentenversicherung, folglich später einmal, sollten sie dann auf freiem Fuß sein, keine Rente. Was wird aus diesen Menschen, wenn sie, vielleicht im Alter von 60 Jahren, entlassen werden? – Es gebe in Deutschland viel zu wenige sozialtherapeutische Einrichtungen in Strafanstalten (sozialtherapeutische Einrichtung nach § 24 LJVollzG, wie etwa in Ludwigsburg), heißt es.

Gesetzlicher Mindestlohn. Seit 3 Jahren gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn. Doch 2,2 Millionen Menschen wird er von ihren Arbeitgebern vorenthalten. Ihn durchzusetzen, wäre Aufgabe der Politik. Selbst die Öffentliche Hand betreibe Lohndumping (Frontal 21, 15. Mai 2018).

Arbeit auf Abruf. Für die Betroffenen eine Zumutung. Sie können nichts planen, nicht einmal über eine geregelte Freizeit verfügen sie. Selbst die Post, die zu 20% an dem größtenteils privatisierten Unternehmen beteiligt ist, lässt Arbeit auf Abruf zu. Zur Rede gestellt, hieß es schriftlich (sinngemäß): für die Gestaltung des Arbeitsmarkts sei die Bundesregierung nicht zuständig. Im übrigen müsse der Arbeitsmarkt flexibel bleiben. Ein Gespräch mit den Journalisten des Beitrags lehnte die frisch zur Parteiseketärin gewählte Andrea Nahles ab. Keine Zeit, sie müsse jetzt zu einer Veranstaltung. (Plus minus, 7.3.2018)

Bildungsmisere. In der „Bildungsrepublik Deutschland“ (so die Bundeskanzlerin; wir haben es noch im Ohr) fehlt es an Lehrern. Die, die es gibt, arbeiten oft unter inakzeptablen Bedingungen. LehrerInnen, die nicht beamtet sind, sondern angestellt, werden vor den großen Ferien entlassen (während der Ferien beziehen sie Arbeitslosengeld) und zu Beginn des neuen Schuljahrs wieder eingestellt. Das wird sich einmal auf die Höhe ihrer Rente auswirken.

Krebsmedikamente. Die Regierung hat verfehlt, einen späteren Nutzennachweis von Krebsmedikamenten zu verlangen (Gerd Glaeske, Pharmokologe).

Gelenkprothesen. Hersteller sind nicht verpflichtet, auch nach Schließung ihres Betriebs Ersatzsteile vorrätig zu halten. (Im Gegensatz dazu kann man in der Porzellanindustrie bei Rosenthal z.B. Einzelteile noch nach 30 Jahren nachbestellen.)

Diesel-Fahrberbot. Die Autohersteller haben die Kunden jahrelang betrogen. Die sollen nun klaglos hinnehmen, dass ihre Autos kaum noch einen Wert haben. Warum verpflichtet die Regierung die Hersteller nicht dazu, die nötige Nachrüstung und deren Kosten zu übernehmen? Stattdessen zieht sie ein Fahrverbot für die betroffenen Fahrzeuge in Erwägung (Zoom, 27.4.2018). In Hamburg wurde es bereits probeweise umgesetzt.

Deutsche Bahn. Die Deutsche Bahn AG ist ein zu 100 % bundeseigenes Unternehmen. Das Schienennetz wurde nach und nach reduziert, Strecken wurden stillgelegt, Weichen abgebaut, weil deren Wartung Geld kostet.

Das wär’s für heute.

Susanne Luecke

3 Gedanken zu „Hier wäre der Staat gefragt.

  1. Das sind ja gleich ein Dutzend Themen. Jedes einzelne davon ist ziemlich komplex und müsste von verschiedenen Seiten beleuchtet werden. Ich hoffe, Du gehst in weiteren Beiträgen noch etwas näher auf die verschiedenen Themenfelder ein und erzählst ein bisschen, wie Du die Sache siehst.

    1. Besonders interessant: bei Hartz IV-Empfängern wird das Kindergeld mit ihrem Einkommen, das vom Staat kommt, verrechnet. Besser dran sind da die Abgeordneten im Bundestag. Gleichgültig, wie hoch ihr Einkommen aus eigener Arbeit ist, ihre Bezüge als Abgeorndete werden ihnen in voller Höhe belassen. Das jährliche Einkommen aus eigener Arbeit, die als „Nebenbeschäftigung“ gilt, bewegt sich z.B. bei Anwälten mit eigener Kanzlei durchaus in den Hunderttausenden EUR. Besonders fragwürdig, wenn es sich bei einem Abgeordneten um jemand handelt, der sich selten im Bundestag sehen lässt, in einem speziellen Fall aus Bayern korrekterweise: sehen ließ. Er ist, so viel ich weiß, inzwischen nicht mehr Abgeordneter. Um wen es sich handelt, darf geraten werden!

  2. Wie hier schon in den Kommentaren erwähnt. Die einzelnen Themen sind schon sehr komplex und müssten bis ins Einzelne einmal genauer erörtert werden.

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