Schwerbehinderte und Hartz 4-Empfänger unterliegen strengster staatlich verordneter Haushaltsdisziplin – nennen wir es mal euphemistisch so. In Wahrheit langt ihnen der Staat skrupellos tief in die Privatschatulle, bevor er ihnen gnädig eine Unterstützung zukommen lässt. Wer Arbeitslosengeld II beantragt, ist gezwungen, zuvor seine Ersparnisse (etwa aus kündbaren Lebensversicherungen) aufzubrauchen, Aktien (so vorhanden) zu verkaufen und den Familienschmuck zu veräußern. Genauso gnadenlos werden Behinderte zur Kasse gebeten. Das Schicksal eines Jonas Pioch oder eines Constantin Grosch, beide Jura-Studenten im Rollstuhl, gingen durch die Medien. Auch sie werden gezwungen, ihr Erspartes bis auf einen bescheidenen „Schonbetrag“ aufzubrauchen und Begleitpersonen, ohne die sie ihren Alltag nicht meistern können, aus der eigenen Tasche zu bezahlen.
Angesichts dieser rigorosen rechtlichen Regelungen ist man zuversichtlich, dass Bundespolitiker selbstverständlich ihre Abgeordnetenentschädigung und die Kostenpauschale mit ihren sonstigen Einnahmen verrechnen müssen. Wie bitte? Ach, das ist nicht so? Kaum zu glauben:
Wenn also zum Beispiel der Abgeordnete Peter Gauweiler aus seiner anwaltlichen Tätigkeit (= „Nebenverdienst“!) im Jahr gut eine halbe Million Euro einnimmt, darf er die ihm zustehenden Diäten in Höhe von 8.667,00 Euro und die Kostenpauschale von 4.200,00 Euro monatlich zusätzlich einstecken. Macht im Jahr bescheidene 154.452,00 Euro.
Wie bringt er es eigentlich fertig, neben seiner politischen Tätigkeit so viel Zeit übrig zu haben, solche Beträge zu erwirtschaften? Oder ist es vielleicht eher umgekehrt? Ist die politische die Nebentätigkeit?
Kein Wunder, dass in diesem Klima die Bananen reifen . Die Ernte ist allerdings nur wenigen vorbehalten.
Das wär’s für heute.
Susanne Luecke-David
Liebe Frau Lücke, brilliant Ihre Beiträge – ich lese sie gerne weiterhin regelmäßig – Danke vorab