Archiv für den Monat: Februar 2019

Datenschutz schlägt Tradition

D

In Bayern ist es üblich und gilt als höflich, jemand mit seinem/ihrem Namen zu begrüßen: also (korrekt): „Grüß Gott, Frau/Herr Mayer“ etc.

Das führt dazu, dass ich gelegentlich von einem/einer Entgegenkommenden mit einem „Grüß Gott, Fraaaaaau…“, angesprochen werde, womit er/sie deutlich zu erkennen gibt, dass ihm/ihr mein Name entfallen ist, was man streng genommen als Unhöflichkeit empfinden könnte.

Für den Fall jedoch, dass jemandem der Name flott von den Lippen kommt und das in aller Öffentlichkeit, könnte es ein Problem geben, wie folgendes Beispiel zeigt. Eine Kundin in einem Geschäft in XY (Name aus Datenschutzgründen geändert) wurde wie üblich namentlich begrüßt, worauf sie diese Freundlichkeit mit den Worten zurückwies, sie verbitte sich die namentliche Anrede coram publico, denn damit verletze man den Datenschutz. Da ich selber nicht Zeugin war, möchte ich nicht ausschließen, dass diese Kritik u.U. nicht ernst gemeint war. Aber für alle Fälle in Zukunft nicht gedankenlos einfach der Tradition folgen, sonst könnte es am Ende Ärger geben.

Das wär’s für heute.

Susanne Luecke

Nicht nur der Brexit

lässt uns über die Briten staunen, auch so über manches andere. Wer seinen dauerhaften Wohnsitz auf der britischen Insel hat, sollte sich schleunigst überlegen, ob es nicht klüger wäre sie zu verlassen, bevor er das Rentenalter erreicht hat.

Dass die Briten robust sind, das legt schon ein Blick auf ihre Küche nahe. Dass sie womöglich mehr als robust sind, dieser Verdacht konnte am vergangenen Freitag den Hörern der Sendung „Eins zu Eins. Der Talk“ in Bayern 2 kommen. Der renommierte zum Gespräch geladene Herzchirurg Rüdiger Lange vom Deutschen Herzzentrum in München erwähnte am Rande das britische staatliche Gesundheitssystem, das anders funktioniert als in Deutschland: Es gibt keine gesetzlichen Krankenkassen, die medizinischen Leistungen werden aus Steuermitteln finanziert und sind für den Patienten grundsätzlich kostenlos. Klingt gut, aber nur so lange man nicht um die Einschränkungen weiß. Das Prinzip ist eine rein wirtschaftliche Kosten-Nutzen-Rechnung. Also, was braucht ein Mensch im Alter von, sagen wir, 80 oder mehr Jahren noch eine Organverpflanzung, ein neues Herz, ein neues Hüft- oder Kniegelenk? Er liegt der Gesellschaft nur noch auf der Tasche und ist eh bald über den Jordan. Dass einem Dialysepatienten aber bereits im Alter von 60 Jahren die entsprechende lebenswichtige Behandlung verwehrt wird, darf man durchaus zynisch nennen. Im Grunde handelt es sich dabei, genau besehen, um eine unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge. Vielleicht sollten es betroffene Briten mal mit einer Klage vor Gericht versuchen, sofern sie nicht reich genug sind, sich eine private Zusatzversicherung leisten können.

Zur Sicherheit aber: Sachen packen und wegziehen (was viele angesichts des drohenden Brexit so wie so schon tun).

Das wär’s für heute.

Susanne Luecke