Datenschutz schlägt Tradition

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In Bayern ist es üblich und gilt als höflich, jemand mit seinem/ihrem Namen zu begrüßen: also (korrekt): „Grüß Gott, Frau/Herr Mayer“ etc.

Das führt dazu, dass ich gelegentlich von einem/einer Entgegenkommenden mit einem „Grüß Gott, Fraaaaaau…“, angesprochen werde, womit er/sie deutlich zu erkennen gibt, dass ihm/ihr mein Name entfallen ist, was man streng genommen als Unhöflichkeit empfinden könnte.

Für den Fall jedoch, dass jemandem der Name flott von den Lippen kommt und das in aller Öffentlichkeit, könnte es ein Problem geben, wie folgendes Beispiel zeigt. Eine Kundin in einem Geschäft in XY (Name aus Datenschutzgründen geändert) wurde wie üblich namentlich begrüßt, worauf sie diese Freundlichkeit mit den Worten zurückwies, sie verbitte sich die namentliche Anrede coram publico, denn damit verletze man den Datenschutz. Da ich selber nicht Zeugin war, möchte ich nicht ausschließen, dass diese Kritik u.U. nicht ernst gemeint war. Aber für alle Fälle in Zukunft nicht gedankenlos einfach der Tradition folgen, sonst könnte es am Ende Ärger geben.

Das wär’s für heute.

Susanne Luecke

Ein Gedanke zu „Datenschutz schlägt Tradition

  1. Ich habe das erstmal gegoogelt, weil mir der Vorfall recht unglaubhaft vorkam. Allerdings bin ich auf mehrere Zeitungen gestoßen, die über diese Geschichte berichten, die sich anscheinend in einer Metzgerei in Wolnzach zugetragen hat.
    Ich jedenfalls freue mich, wenn ich in unserer Metzgerei Gall namentlich begrüßt werde.

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