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Datenschutz schlägt Tradition

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In Bayern ist es üblich und gilt als höflich, jemand mit seinem/ihrem Namen zu begrüßen: also (korrekt): „Grüß Gott, Frau/Herr Mayer“ etc.

Das führt dazu, dass ich gelegentlich von einem/einer Entgegenkommenden mit einem „Grüß Gott, Fraaaaaau…“, angesprochen werde, womit er/sie deutlich zu erkennen gibt, dass ihm/ihr mein Name entfallen ist, was man streng genommen als Unhöflichkeit empfinden könnte.

Für den Fall jedoch, dass jemandem der Name flott von den Lippen kommt und das in aller Öffentlichkeit, könnte es ein Problem geben, wie folgendes Beispiel zeigt. Eine Kundin in einem Geschäft in XY (Name aus Datenschutzgründen geändert) wurde wie üblich namentlich begrüßt, worauf sie diese Freundlichkeit mit den Worten zurückwies, sie verbitte sich die namentliche Anrede coram publico, denn damit verletze man den Datenschutz. Da ich selber nicht Zeugin war, möchte ich nicht ausschließen, dass diese Kritik u.U. nicht ernst gemeint war. Aber für alle Fälle in Zukunft nicht gedankenlos einfach der Tradition folgen, sonst könnte es am Ende Ärger geben.

Das wär’s für heute.

Susanne Luecke