Ab mit Euch! III

Im Frühjahr 1940 begann die systematische Deportation von Sinti und Roma aus dem Deutschen Reich in das besetzte polnische Generalgouvernement. Federführend war das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) unter Beteiligung der örtlichen Kriminalpolizei. Am 27. April 1940 ordnete Himmler den ersten Transport von 2.500 Personen in geschlossenen Sippen an.“

Zu diesem Zeitpunkt [sc. Herbst 1941] hatten 

Einsatzgruppen in den besetzten Gebieten in Polen, der Sowjetunion und in Südosteuropa bereits Zehntausende Roma  systematisch ermordet. Der deutsche Verbündete Rumänien begann Ende 1941 mit der Ermordung von Roma, bis September 1942 starben dort rund 25.000 Menschen. Unmittelbar nach demBalkanfeldzug im April 1941 hatten sich die Roma in Serbien registrieren lassen und gelbe Armbinden mit der Aufschrift „Zigeuner“ tragen müssen. Viele von ihnen wurden Opfer von als Vergeltungsmaßnahmen für Partisanenangriffe deklarierten Exekutionen. Im 1941 die Unabhängigkeit erlangten Kroatien erging im Mai 1942 die Anordnung, sämtliche „Zigeuner“ festzunehmen. Allein in der Krajina wurden über 5.000 Roma gefangen genommen und in das Lager Jasenovac verschleppt, wo bis Kriegsende geschätzte 10.000 bis 40.000 Roma umgebracht wurden.“

Von den erfassten rund 40.000 deutschen und österreichischen Sinti und Roma wurden über 25.000 ermordet. Insgesamt fielen geschätzte 220.000 bis 500.000 Sinti und Roma dem Rassenwahn der Nationalsozialisten und dem an ihnen systematisch geplanten Völkermord zum Opfer.“

Diese Zitate stammen aus einem Text von Arnulf Scriba, Historisches Museum Berlin, vom 20. August 2014. Der vollständige Text ist unter folgendem Link verfügbar:

https://www.dhm.de/lemo/kapitel/der-zweite-weltkrieg/voelkermord/voelkermord-an-sinti-und-roma.html

Ich zitiere hier aus aktuellem Anlass, zu dem ich bereits einen Beitrag in diesem Blog publiziert habe (Ab mit Euch! II). In einer Wohnung, die der Gemeinde Schondorf gehört, hat seit Herbst vorigen Jahres eine Roma-Familie mit drei schulpflichtigen Kindern Zuflucht gefunden. Die Kinder lernen eifrig deutsch – eines der Mädchen fungiert sogar als Dolmetscherin für weitere ausländische Mitbewohner im selben Haus -, sie spielen Fußball im örtlichen Verein, die Familie ist, wie es heute heißt, gut „integriert“.

Nun ist ihre Abschiebung, ganz aus christlich-sozialem Geist, beschlossene Sache, denn ihre Heimat Serbien gilt als „für seine Bürger sicherer“ Westbalkanstaat.

Was erwartet sie „zu Hause“ als Minderheit in einer abgelegenen Region im südlichen Serbien? Genau das, wovor sie vor Monaten geflohen sind, und sogar noch Schlimmeres: Bedrohung durch überwiegend albanische Nachbarn, die den Schulbesuch der Kinder behinderten, sie sogar körperlich attackierten, was Narben an ihren Armen bezeugen, ein korrupter Staat, eine korrupte Polizei, drohende Verelendung und Perspektivlosigkeit. Inzwischen ist ihr Haus, wie ihnen von dort berichtet wurde, verwüstet, es hat keine Fenster mehr, keine Türen, alles bewegliche Gut bis hin zu den Heizkörpern wurde geplündert.

Eingedenk des Schicksals der Sinti und Roma während des dritten Reichs drängt sich geradezu ein Gedanke auf: Wiederholt sich hier nicht auf kaum nachvollziehbare Weise das Schicksal von Sinti und Roma in jenen Jahren der Verfolgung? Abgeschoben werden, damals in Konzentrationslager und die Vernichtung, heute abgeschoben in Bedrohung, Armut und Perspektivlosigkeit.

Hat Deutschland (und wenn ich nicht irre, gehört Bayern immer noch dazu) nicht aus historisch gebotener Verantwortung eine moralische Verpflichtung, diesen Menschen Zuflucht zu gewähren, wenn unser Staat anscheinend schon nichts hält von allgemeinem Menschenrecht und Christenpflicht?

Wie ist zu rechtfertigen, dass „nicht mehr die persönlichen Asylgründe geprüft werden, sondern insbesondere durch den Druck der CSU pauschale Aussonderungen von ganzen Staatsgebieten ( hier westlichen Balkanländern ) aus den Prüfungsverfahren zu eigentlich unzulässigen Verfahrensverkürzungen führen“? „Gegen die Nichtzulassung eines Asylantrages ohne Einzelprüfung kann auch nicht mehr beim Verwaltungsgericht sinnvoll geklagt werden, weil die entsprechenden Klagen nicht mehr zugelassen werden. So ein Gerichtsverfahren kostet mehrere hundert Euro Gebühren und hat keine aufschiebende Wirkung – ein Bescheid kommt dann erst Wochen nach der erzwungenen Ausreise.“ (Zitat aus einem Schreiben an mich von Ludwig Gernhardt, Verfasser eines offenen Briefs, der auch in diversen Medien publiziert wurde, nachzulesen u.a. in meinem Blog vom 23. Februar. „Ab mit Euch! II“).

Jene Schondorfer Familie wird, wie ungezählte andere, in Kürze erfahren, was in die Tat umgesetzte Willkommenskultur in Deutschland bedeutet. Das LRA bezeichnet die Familie
als definitiv ausreisepflichtig auf Grund eines Beschlusses im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge München vom 20.Januar 2015. Eine Wiederaufnahme des Asylverfahrens für die Familie wird abgelehnt.

Das wär’s für heute.

Susanne Luecke

Ein Gedanke zu „Ab mit Euch! III

  1. Und die Kosten der Rückführung tragen natürlich die Roma selber!
    Am besten standesgemäß in einer deutschen Eisenbahn!
    Deshalb absolut richtig ist für mich ein Verzicht hier auf eine Einzelfall-Prüfung!
    Romas sollten in Deutschland allgemein nicht abgeschoben werden dürfen.
    Aus historischer Verantwortung!

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